Soft- & Hardwareservice M. Bisewski

SoHaBis

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Soft- & Hardwareservice M. Bisewski

 

§ 1 Allgemeines

  1. Der Soft- & Hardwareservice M. Bisewski arbeitet, verkauft und liefert ausschließlich auf Grund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn diese nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme der Leistungen bzw. Ware gelten diese Bedingungen als angenommen. Sie gelten auch dann, wenn der Geschäftspartner bzw. Auftraggeber von diesen abweichende Geschäftsbedingungen hat.

  2. Nur vom Soft- & Hardwareservice M. Bisewski schriftlich bestätigte Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind wirksam.

§ 2 Angebote, Preise

  1. Alle Auftrage gelten erst dann als angenommen, wenn sie schriftlich vom Soft- & Hardwareservice M. Bisewski bestätigt wurden. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.

  2. Die Angebote des Soft- & Hardwareservice M. Bisewski sind sind freibleibend und unverbindlich, sofern eine Bindefrist nicht ausdrücklich erwähnt ist.

  3. Zeichnungen, Abbildungen Maße, Gewichte und sonstige Leistungen sind nur als Näherungswerte zu verstehen und können vom Original abweichen.

  4. Die angegebenen Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Verpackung, Transportpauschale, ggf. Bar-Nachnahme, sowie der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer.

  5. Bei Service und Dienstleistungen beim Kunde vor Ort wird ggf. eine Anfahrtspauschale fällig.

 

§ 3 Eigentumsvorbehalt

  1. Der Soft- & Hardwareservice M. Bisewski behält sich das Eigentum an aller Ware, die von ihr an einen Kunden ausgeliefert wird, bis zur endgültigen und vollständigen Zahlung der gelieferten Ware vor. Soweit Soft- & Hardwareservice M. Bisewski im Rahmen der Gewährleistung eine Ware austauscht, wird bereits heute vereinbart, dass das Eigentum an der auszutauschenden Ware wechselseitig in dem Zeitpunkt vom Kunden auf Soft- & Hardwareservice M. Bisewski bzw. umgekehrt übergeht, in dem einerseits Soft- & Hardwareservice M. Bisewski die Ware vom Kunden zurückgesandt bekommt bzw. der Kunde die Austauschlieferung von Soft- & Hardwareservice M. Bisewski erhält.

  2. Der Kunde darf Ware, die noch im Eigentum des Soft- & Hardwareservice M. Bisewski steht, nicht ohne Hinweis auf unsere Rechte veräußern. Macht ein Dritter Rechte an einer solchen Ware geltend, ist dies uns unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Kalendertagen, anzuzeigen.

  3. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, liegt drohender Zahlungsverzug nahe, ist seine Kreditwürdigkeit gemindert oder erfüllt er sonstige wesentliche vertragliche Verpflichtungen schuldhaft nicht, ist der Soft- & Hardwareservice M. Bisewski berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen.

 

§ 4 Leistungsumfang

  1. Die Einhaltung vereinbarter Leistungs- und Liefertermine setzt ein rechtzeitiges Bezahlen bzw. die Einhaltung von sonstigen Verpflichtungen des Auftraggebers voraus.

  2. Es gelten die im Kaufvertrag vereinbarten Leistungen.

  3. Bei Software gelten die Allgemeinen Lizenzbedingungen bzw. der Lizenzvertrag, die mit erfolgreicher Installation von Käufer bzw. Kundenseite als akzeptiert gelten.

 

§ 5 Liefer- und Leistungszeit

  1. Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch den Soft- & Hardwareservice M. Bisewski stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von Soft- & Hardwareservice M. Bisewski durch Lieferanten und Hersteller.

  2. Der Soft- & Hardwareservice M. Bisewski ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung. Die Lieferfrist verlängert sich ebenfalls um den Zeitraum, mit dem der Käufer selbst mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten in Verzug ist.

  3. Der Soft- & Hardwareservice M. Bisewski hat das Recht die Realisierung des Auftrages zu unterbrechen oder eine sofortige Abrechnung zu verlangen, sollte sich nach Vertragsabschluss begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit oder den wirtschaftlichen Verhältnissen des Auftragsgebers ergeben. Im Weigerungsfall ist der Soft- & Hardwareservice M. Bisewski berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.

  4. Im Falle des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweilige Basiszins der Europäischen Zentralbank fällig. Des weiteren können Mahngebühren anfallen.

 

§ 6 Gewährleistung

  1. Der Soft- & Hardwareservice M. Bisewski leistet für die Dauer von 24 Monaten nach Auslieferungstag Gewähr.

  2. Der Kunde hat die Ware umgehend nach Empfang der Lieferung auf Vollständigkeit oder etwaige Mängel zu überprüfen, dies spätestens innerhalb von zwei Wochen ab Zugang, und wird im Falle einer Abweichung umgehend eine Mängelanzeige senden. Bei versteckten Mängeln ist die Mitteilung jedenfalls innerhalb der Gewährleistungsfrist vorzunehmen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften gemäß §§ 434 ff., 475 Abs. 1 BGB.

  3. Im Fall des Mangels kann der Kunde gemäß § 439 BGB nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mängelfreien Sache verlangen.

  4. Die Pflicht zur Gewährleistung von Seiten des Soft- & Hardwareservice M. Bisewski erlischt, wenn die beanstandeten Mängel auf Grund eines unsachgemäßen Gebrauchs, Fahrlässigkeit oder Unfall verursacht wurden. Des weiterem erlischt die Gewährleistung, wenn ohne Genehmigung von Seiten des Soft- & Hardwareservice M. Bisewski an den betroffenen Produkten Nachbesserungen oder sonstige Arbeiten von Dritten ausgeführt wurden oder werden.

  5. Der Soft- & Hardwareservice M. Bisewski kann im Rahmen des § 439 die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Gelingt im Rahmen einer Reparatur die Beseitigung eines Mangels auch beim zweiten Versuch nicht, so ist der Kunde im Rahmen des § 439 BGB berechtigt, die Lieferung einer mängelfreien Sache zu verlangen oder den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel geringfügig und unerheblich ist. Im Übrigen gilt § 437 BGB.

  6. Für Software, die vom Soft- & Hardwareservice M. Bisewski verkauft, vertrieben oder weitergegeben wird, wird keine Gewähr für die Lauffähigkeit auf vom Soft- & Hardwareservice M. Bisewski nicht freigegebenen Rechnersystemen gewährt.

  7. Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Soft- & Hardwareservice M. Bisewski sind nicht abtretbar und stehen nur dem Auftraggeber zu.

 

§ 7 Haftung

  1. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Kunde berechtigt, Nacherfüllung zu fordern. Die Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl entweder durch Mängelbeseitigung oder durch Lieferung einer mängelfreien Sache. Im Fall der Mängelbeseitigung werden die erforderlichen Aufwendungen nur insoweit ersetzt, als diese nicht dadurch erhöht worden sind, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht worden ist.

  2. Für Schäden an bestehenden Systemen, die bei der Verwendung bzw. Installation von Produkten der Bisewski & Schröder GbR oder bei der Verwendung bzw. Installation von Produkten, die von der Bisewski & Schröder GbR vertrieben oder verkauft werden, entstehen wird keinerlei Haftung oder Schadensersatz übernommen oder gewährt. Für eine aktuelle Datensicherung sind Sie zuständig. Für eventuellen Datenverlust an einem bestehenden System wird seitens des Soft- & Hardwareservice M. Bisewski keinerlei Haftung übernommen.

 

§ 8 Zahlungsarten

  1. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Alle Preise sind, wenn nicht anders ausgewiesen, Endpreise in Euro inklusiver der jeweils gültigen Mehrwertsteuer zzgl. der eventuell anfallenden Versandkosten. Es bestehen folgende Zahlungsmöglichkeiten: Vorkasse, Sofortüberweisung, . Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Rechnungslegung bzw. Bestellung zu bezahlen.

 

§ 9 Datenschutz

  1. Die an die Soft- & Hardwareservice M. Bisewski innerhalb einer Bestellung oder Leistung übermittelten Kundendaten werden ausschließlich zur Abwicklung der Bestellung und Leistung verwendet und werden in keinem Fall für Werbung oder andere Geschäftszweige verwendet. Die erhobenen Daten werden auch in keinem Fall an dritte weitergegeben.

 

§ 10 Vertragspartner

  1. Verantwortlich für den Soft- & Hardwareservice M. Bisewski

               Michael Bisewski

               Otto-Franke-Str. 5

               12489 Berlin

               Deutschland

 

  1. E-Mail: kontakt@sohabis.de
  2. Tel: +49 30 72297197*
  3. Fax: -49 30 21974363*
  4. *(Kosten aus den jeweiligen dt. Festnetz bzw. aus dem dt. Mobilfunknetz zu den normalen eigenen Tarifendtabellen ins dt. Mobilfunknetz)

 

§ 11 Geltungsbereich

  1. Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Soft- & Hardwareservice M. Bisewski und den Besteller bzw. Kunden gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

Copyright - 2021 Soft- & Hardwareservice M. Bisewski Mail: info@sohabis.de Fon: +49 (0)30 72297197